Rot, blau, gelb oder grün: Das bedeuten die Farben Ihrer Rezepte
Die Farbkennzeichnungen der vom Arzt ausgestellten Rezepte und
Verordnungen signalisieren in erster Linie die Abrechnungsart und
Gültigkeitsdauer.
Rot: Die Verordnungen auf dem roten Kassenrezept werden in der Regel
von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Dieses Rezept gilt
28 Tage ab dem Ausstellungsdatum.
Rosa: Entlassrezepte werden Patient*innen im Krankenhaus ausgestellt, wenn die Entlassung aus der Klinik unmittelbar bevorsteht. Der Hinweis „Entlassmanagement“ ist auf die Formulare aufgedruckt. Sie sind aktuell wegen der Corona-Pandemie sechs Werktage lang gültig, sonst drei – jeweils inklusive des Ausstellungstags.
Blau: Das blaue Privatrezept bekommen in der Regel nur
Privatversicherte. Gesetzlich Versicherte erhalten ein solches Rezept,
wenn das verschriebene Präparat nicht zum Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenkassen gehört und müssen die Kosten selbst
übernehmen. Dieses Rezept kann bis zu drei Monate nach Ausstellung
eingelöst werden.
Gelb: Aufgrund der strengen Auflagen müssen Betäubungsmittel und
starke Schmerzmittel auf einem gelben Rezept ausgestellt werden.
Diese Verordnung verfällt bereits nach sieben Tagen.
Grün: Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des Arztes
für ein rezeptfreies Medikament als Erinnerung für den Patienten.
Daher ist dieses "grüne Rezept" auch unbegrenzt gültig.
Grundsätzlich gilt: Pro Rezept dürfen nur drei Arzneimittel verordnet
werden
(Ausnahme: das "Grüne Rezept").
(Quelle: dgk)
Was sind Generika?
Generika sind hochwertige und preisgünstige Arzneimittel
Medikamente mit einem neuen Wirkstoff sind zunächst patentgeschützt
und dürfen nur vom Patentinhaber produziert werden. Läuft der
Patentschutz nach 10 bis 15 Jahren ab, dürfen auch andere
Pharmaunternehmen diesen Wirkstoff produzieren. Diese patentfreien
Medikamente werden als Generika bezeichnet.
Was bedeutet Zuzahlung?
In der Regel müssen Sie eine Rezeptgebühr zahlen, wenn Sie ein
Arzeimittel auf Kassenrezept in der Apotheke kaufen und in einer
gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und volljährig sind und keine
Rezeptgebührbefreiung haben.
Die Rezeptgebühr (Zuzahlung) kostet zwischen 5 € und 10 € pro
Packung.
Was sind zuzahlungsfreie Arzneimittel?
Auch wer nicht von der Rezeptgebühr befreit ist, kann in vielen Fällen
die Zuzahlung sparen. Denn zahlreiche Arzneimittel sind zuzahlungsfrei.
Hier zahlen Sie grundsätzlich keine Rezeptgebühr in der
Apotheke.